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Service Inclusive & Gewährleistung

BMW SERVICE INCLUSIVE

1. BMW SERVICE INCLUSIVE: FÜR ALLE, DIE WEITER DENKEN.

Einmal abschließen und langfristig sparen. Mit BMW Service Inclusive können Sie voll und ganz die Fahrfreude in Ihrem BMW genießen. Sie brauchen jetzt und für den Zeitrahmen Ihrer Wahl keine Gedanken an die Kosten für die definierten Wartungs- oder Verschleißumfänge zu verschwenden.

BMW Service Inclusive ist die einfache Lösung für alle Servicefragen.

Verschwenden Sie keine Gedanken mehr an die Frage nach den Wartungskosten, denn:

  • Sie zahlen einmalig einen Festbetrag und haben innerhalb der gewählten Laufzeit Anspruch auf alle Service-Leistungen des Pakets.
  • Sie erhalten einen erheblichen Preisvorteil gegenüber einzeln bezahlten Leistungen.
  • Sie erhalten auch im weltweiten Netzwerk autorisierter BMW Service Werkstätten stets die höchste Qualität.

NEUWAGEN & JUNGE GEBRAUCHTE.

Profitieren Sie von Service-Leistungen, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind: Wählen Sie zwischen zwei Service-Paketen und legen Sie die Laufzeit fest. So fahren Sie entspannt und steigern den Wiederverkaufswert Ihres Fahrzeugs – durch eine lückenlose BMW Wartungs-Historie und die nach dem Verkauf weiterhin bestehende Gültigkeit des Pakets. BMW Service Inclusive kann für Neuwagen gebucht werden sowie für Junge Gebrauchte, das heißt für Fahrzeuge, bei denen der erste Service noch nicht durchgeführt wurde.

GEBRAUCHTWAGEN.

Einfache Kalkulation mit erheblichem Preisvorteil: Sie zahlen einen einmaligen Festbetrag und haben Anspruch auf alle Serviceleistungen des Pakets. Die Laufzeit können Sie selbst festlegen. Wählen Sie zwischen 1, 2 oder 3 Jahren. BMW Service Inclusive für Gebrauchte Automobile empfiehlt sich für Fahrzeuge, deren erster Service bereits durchgeführt wurde.

GEWÄHRLEISTUNG

2. GEWÄHRLEISTUNG.

Mit dem Kauf eines BMW haben Sie sich für höchste Qualität und Zuverlässigkeit entschieden. Und im Fall der Fälle profitieren Sie von einem umfassenden Angebot zum Schutz vor unerwarteten Reparaturkosten. Informieren Sie sich über die neue BMW 2+1* Gewährleistung.

BMW 2+1 GEWÄHRLEISTUNG.

Mit der neuen BMW 2+1* Gewährleistung können Sie jetzt noch länger absolut gelassen bleiben: Denn neben den 24 Monaten gesetzlicher Gewährleistung gewähren wir Ihnen weitere 12 Monate Anspruch auf Nachbesserung bei technischem Mangel, und das auf jeden Neuwagen (mit Erstzulassung ab 01.11.2016) ganz ohne Kilometerbegrenzung. Alle Details zur neuen BMW 2+1* Gewährleistung fasst der BMW Qualitätsbrief für Sie zusammen, den Sie bei der Fahrzeugübergabe erhalten und auch hier herunterladen können.

*Über die gesetzliche zweijährige Händlergewährleistung hinaus können Sie im Falle eines technischen Mangels bis zum Ende des 36. Monats nach erstmaliger Auslieferung oder Erstzulassung des Fahrzeugs (maßgeblich ist der frühere Zeitpunkt) Nachbesserung nach Maßgabe des BMW Qualitätsbriefs verlangen. Ihr BMW Partner berät Sie hierzu gerne.

GEWÄHRLEISTUNGSVERLÄNGERUNGS-PAKETE.

BMW Gewährleistungsverlängerungs-Pakete geben Ihnen die Möglichkeit Ansprüche auf Mängelbeseitigung auch nach Ablauf des für Ihren BMW gültigen Gewährleistungszeitraums geltend zu machen. Sollte innerhalb der im jeweiligen Paket vereinbarten Laufzeit / Laufleistung eine Reparatur nötig sein, so sind die Kosten dafür abgedeckt.
Wählen Sie für Ihre BMW Gewährleistungsverlängerungs-Pakete zwischen den folgenden Laufzeit- und Laufleistungskombinationen:

Laufzeit/Laufleistung
4 Jahre / 200.000 km
5 Jahre / 200.000 km

BMW Gewährleistungsverlängerungs-Pakete können gemeinsam mit dem Neufahrzeug bei Fahrzeugkauf bzw. spätestens bis 3 Monate nach Erstzulassung (bei dem Händler, bei dem das Fahrzeug gekauft wurde) erworben werden. Das gewählte Paket gilt rückwirkend ab dem Tag der Erstzulassung und endet mit Erreichen der vereinbarten Laufzeit bzw. Laufleistung (es gilt das zuerst Erreichte). Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug sachgemäß betrieben wurde und, dass die vom Hersteller vorgeschriebenen/empfohlenen Wartungs-, Inspektions- oder Servicearbeiten lückenlos und rechtzeitig (nach den im Fahrzeug angezeigten Wartungsintervallen) durchgeführt worden sind.

Im BMW Gewährleistungsverlängerungs-Paket sind Ansprüche auf Mängelbeseitigung enthalten, nicht enthalten sind: Abschleppkosten, Taxikosten, Hol- und Bringservice, Reparaturen an Zubehör, Schäden aller Art durch Fremdeinwirkung, vom Fahrzeugnutzer verschuldete Reparaturen. Die Leistungen des BMW Mobilen Service und BMW Mobile Care bleiben unberührt.